Recht am eigenen Bild / Panoramafreiheit Deutschland
Das darf nicht als Rechtsauskunft verstanden werden und es wird keine Haftung für evtl. Fehler übernommen.
Das wichtigste zu erst: Egal was man vom Recht her darf. Wenn eine Person nicht auf dem Bild sein will, respektiert es.
Ich finde das man Menschen bei einem veröffentlichten Bild immer verpixeln sollte, egal was das Recht sagt.
Das Recht am eigenen Biild wird hauptsächlich im §22 und §23 KunstUrhG, aber auch im §184k und §201a StGB geregelt.
§22 KunstUrhG - Einwilligung
§23 KunstUrhG - Ausnahmen von §22 KunstUrhG
§184k StGB - Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
§201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgericht Köln hat am 18. Juni 2018 als erstes Gericht in dem Beschluss (Az.: 15 W 27/18) gefasst. Der 15. Zivilsenat hat dabei den Artikel 85 DSGVO zugunsten der Verarbeitungfür journalistische Zwecke entschieden. Dabei kann ein Staat abweichende Gesetze erlassen und bestehende Regelungen erfassen.
Grund ist das die Datenschutzregelungen die höher zu bewertende journalistische Tätigkeit und die Äußerungs- und Kommunikationsfreiheit beinträchtigen würde.
Die Datenschutzverordnung trifft auch nicht zu, wenn das Bild vor dem inkraftreten der DSGVO aufgenommen wurde.
Die Panoramafreiheit ist im UrhG §59 geregelt. Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, in Form einer Malerei oder einer Graphik, durch eine Fotografie oder durch ein Video zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken gilt diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht des Bauwerkes.
Dem Urteil vom 27. April 2023 hat das OLG Hamm 4 U 247/21 zufolge gehört der Luftraum nicht zu den Perspektiven, die von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof I ZR 67/23 (Stand 11.04.2024). Der Bundesgerichtshof hat bereits über die Panoramafreiheit gleich entschieden, wenn man das Bild auf einer Leiter macht.
Der Bundesgerichtshof 70/2003 hat bereits im Jahr 2003 geurteilt das die Panoramafreiheit auch nicht von einer nichtöffentlichen Privatwohnung gilt.
Spezialfall Bahnhöfe der DB auf schweizer Staatsgebiet (Basel Bad Bf, Schaffhausen, etc.)
Diese Bahnhöfe liegen auf schweizer Gebiet, deshalb kommt das schweizer Recht zum tragen. Zum Thema Recht am eigenen Bild hat die Polizei und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) – eine interkantonale Fachstelle der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) eine gute Broschüre rausgegeben.
Fotoverbote sollten stets eingehalten werden.
Recht am eigenen Bild / Panoramafreiheit Schweiz
Das darf nicht als Rechtsauskunft verstanden werden und es wird keine Haftung für evtl. Fehler übernommen.
Das wichtigste zu erst: Egal was man vom Recht her darf. Wenn eine Person nicht auf dem Bild sein will, respektiert es.
Ich finde das man Menschen bei einem veröffentlichten Bild immer verpixeln sollte, egal was das Recht sagt.
Zum Thema Recht am eigenen Bild hat die Polizei und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) – eine interkantonale Fachstelle der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) eine gute Broschüre rausgegeben.
Die Panoramafreiheit ist in Artikel 27 URG geregelt. Ein Werk, das sich bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befindet, darf abgebildet werden; die Abbildung darf veröffentlicht, verkauft, versendet oder angeboten werden. Die Abbildung darf nicht dreidimensional und auch nicht zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar sein.
Fotoverbote sollten stets eingehalten werden.
Recht am eigenen Bild / Panoramafreiheit Österreich
Das darf nicht als Rechtsauskunft verstanden werden und es wird keine Haftung für evtl. Fehler übernommen.
Das wichtigste zu erst: Egal was man vom Recht her darf. Wenn eine Person nicht auf dem Bild sein will, respektiert es.
Ich finde das man Menschen bei einem veröffentlichten Bild immer verpixeln sollte, egal was das Recht sagt.
Zum Thema Recht am eigenen Bild in Österreich gibt es eine gute Beschreibung bei der Internet Obutsstelle.
Zur Panoramafreiheit habe ich noch nichts gefunden.
Recht am eigenen Bild / Panoramafreiheit Frankreich
Das darf nicht als Rechtsauskunft verstanden werden und es wird keine Haftung für evtl. Fehler übernommen.
Das wichtigste zu erst: Egal was man vom Recht her darf. Wenn eine Person nicht auf dem Bild sein will, respektiert es.
Ich finde das man Menschen bei einem veröffentlichten Bild immer verpixeln sollte, egal was das Recht sagt.
Recht am eigenen Bild und Panoramafreiheit
In Frankreich sieht der Art. L.122-5 Nr. 11 des code de la propriété intellectuelle eine Form von Panoramfreiheit dar. Dies gilt für Werke der Baukunst oder plastischen Kunst. Diese müssen aber dauerhaft sichtbar sein. Eine weitere Einschränkung für die Panoramafreiheit ist das die Vervielfältigungen durch natürliche Personen ohne eines kommerziellen Hintergrunds ist.
Die Rechtsprechung in Frankreich hat anerkannt das Werke aufgenommen werden dürfen, wenn sie als Beiwerk betrachtet werden können.
Private Urlaubsschnappschüsse sind weiterhin unproblematisch. Für die kommerziellen Nutzung muss weiterhin das Urheberrecht beachtet werden und es muss der Urheber herausgefunden werden. Fotoverbote sollten stets eingehalten werden.
Regeln im Bahnhof und an den Gleisen
Dieser Artikel ersetzt nicht das lesen der Hausordnung bei den jeweiligen Unternehmen. Es sollte nur ein Leitfaden sein.
Das wichtigste zu erst: Egal was man vom Recht her darf. Wenn eine Person nicht auf dem Bild sein will, respektiert es.
Ich finde das man Menschen bei einem veröffentlichten Bild immer verpixeln sollte, egal was das Recht sagt.
Ich bin nun mal Eisnebahnfotograf und dann ist das hier auch wichtig.
Bahnhof, im Zug und am Gleis:
Nur in öffentlichen Bereichen aufhalten! Kein Aufenthalt im oder dicht am Gleis! Weiße Linie am Bahnsteig nicht übertreten.
Wenn du dieses Schild siehst, heißt es für dich: Stopp. Der Bereich dahinter ist nur für Personen mit spezieller Berechtigung. Für dich wird es hier auch Gefährlich. Es kann dich ein Triebfahrzeug erfassen, oder du kannst mit dem Bahnstrom (bis 2,5kV) in Berührung kommen.
Das unbefugte betreten einer Bahnanlage kann nach § 64b EBO begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Strafe bis zu 5000 € nach sich ziehen. Bei einer konkrete Gefährdung des Eisenbahnbetriebs kann auch § 315a StGB zur Anwendung kommen. Dann kann sogar eine Gefängnisstrafe verhängt werden.
Keine Bahnmitarbeiter oder Fahrgäste belästigen oder gefährden!
Keine Gegenstände stehlen!
Keine Einrichtungen die mit einem Vierkant gesichert sind öffnen. Z.B. Sprechstelle, Schaltschank, Führerstand.
Auf freier Bahnstrecke:
Nicht dicht an die Gleise gehen.
Warnweste tragen
Wenn auf einer Leiter fotografiert wird: Die Leiter genug weit vom Gleis aufstellen, gegen Umfallen sichern.
Sonstige Orte:
Keine Privatgelände ungefragt betreten. Z.B. Schrebergärten, Acker, Wiesen, Grundstücke.
Keine nichtöffentliche Bahnanlagen betreten.
Keine Baustellen betreten.
Triebwagenführer und Mitarbeitern des Bahnunternehmens:
Keinen Triebfahrzeugführer auffordern ein Makro zu geben. Z. B. den Makro-Arm zeigen, die P-Tafel hochhalten
Den Anweisungen der Mitarbeiter*innen des jeweiligen Bahnunternehmens folge leisten.
Sonstiges:
Den Müll an der Fotostelle wieder mitnehmen!
Corona Regeln beachten!
Interne Informationen
Keine internen Informationen weiterverbreiten! Einfach Fotos machen und ggf. Veröffentlichen.
Informationen für Hobbyfotografen und -filmer von den einzelnen Bahnunternehmen
Das darf nicht als Rechtsauskunft verstanden werden und es wird keine Haftung für evtl. Fehler übernommen.
Das wichtigste zu erst: Egal was man vom Recht her darf. Wenn eine Person nicht auf dem Bild sein will, respektiert es.
Ich finde das man Menschen bei einem veröffentlichten Bild immer verpixeln sollte, egal was das Recht sagt.
DEUTSCHLAND
Deutschen Bahn AG
Die DB Hausordnung. In der Informationen für Hobbyfotografen und -filmer wird gut beschrieben was man auf DB Anlagen darf und was man nicht darf.
Ich interpretiere die Informationen für Hobbyfotografen und -filmer so das man auch Bilder und Videos von Lokomotiven und Triebfahrzeuge nur mit Genehmigung der Deutschen Bahn AG auf kommerziellen Webseiten abbilden, an Verlage gegen Geld veröffentlichen oder auf Stockseiten anbieten darf.
Ich veröffentliche alle Bilder entweder unter "Alle Rechte vorbehalten" oder unter der CC Lizenz CC BY-NC 4.0 oder CC-BY-NC-ND 4.0. Mit den beiden CC Lizenzen ist eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen.
Spezialfall Bahnhöfe der DB auf schweizer Staatsgebiet (Basel Bad Bf, Schaffhausen, etc.)
Hier gibt es spezielle Hausordnung. Ich gehe davon aus das das die Informationen für Hobbyfotografen und -filmer Gültigkeit hat.
SCHWEIZ
SBB
Auf SBB Anlagen gibt es folgende PDF Dateien, die alles Beschreiben. Einmal die Bahnhofsordnung und einmal Regelung fuer die Benutzung der öffentlichen Bereiche.
Für die nicht kommerzielle Verwendung für Fotoaufnahme für Hobbyfotografen ist grundsätzlich keine Bewilligung nötig, sofern sie die Punkte gemäss https://news.sbb.ch/medien/film-fotoaufnahmen-kommerzielle-zwecke befolgen.
Räthische Bahn - RhB
Die Räthische Bahn hat zu dem Thema eine Webseite Bild- & Tonaufnahmen - Rhätische Bahn RhB.
BLS
Nach einem Jahr wurde eine Erinnerung gesendet.
SOB
Für private Zwecke ist fotografieren unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften ohne Bewilligung erlaubt.
Für kommerzielle Zwecke muss die Medienstelle kontaktiert werden.
ÖSTERREICH
ÖBB
Für das nichtkommerzielle Fotografieren auf ÖBB Anlagen habe ich speziell nichts gefunden. Hier gibt es etwas zum Thema Foto & Drehgenehmigung. Die ÖBB wurde dazu angefragt.
Für das Verhalten auf Bahnanlagen gibt es auch eine PDF.
Es gibt 4 Versionen der Hausordnung bei der ÖBB. Die Hausordnung für Bahnhöfe, eine Hausordnung für Bahnhöfe mit Alkoholverbot, eine Hausordnung für Bahnhöfe und Haltestellen mit Bahnsteigen ohne Sicherheitslinie.und eine Hausordnung für Bahnhöfe mit Videoüberwachung.
Nach ca. 1,5 Jahren und nochmaliger Nachfrage hat die ÖBB nicht geantwortet, deshalb gibt es hier keine konkrete Angaben.
FRANKREICH
Wurde angefragt.
Drohnen DACH Staaten + Frankreich
Aktuelle Informationen müssen jeweils selbstständig nachgeschaut werden. Auch wie die Regelung in dem Bundesland/Kanton/District ist. Das ist nur ein Überblick.
Allgemein
Man kann sagen das in den DACH Staaten und Frankreich das überfliegen von Gleisen und anderen Einrichtungen der Bahngesellschaften per se verboten ist.
Deutschland
EU-Regelungen für Drohnenutzung von Quadrocoptern (Drohnen) in Deutschland
Schweiz
Regeln und allgemeine Fragen zu Drohnen in der Schweiz
Frankreich
EU-Regelungen für Drohnenutzung von Quadrocoptern (Drohnen) in Frankreich
Österreich
EU-Regelungen für Drohnenutzung von Quadrocoptern (Drohnen) in Österreich
Bild vonPaul Henri Degrande auf Pixabay